Wettbewerbsverstoß

In Zeiten immer härteren Wettbewerbs und starker wirtschaftlicher Konkurrenz kommt es zunehmend vor, dass Mitarbeiter das geschützte Know-How ihres bisherigen Arbeitgebers und die geschäftlichen Kontakte zu Mitbewerbern mitnehmen. Dies kann zu erheblichen Nachteilen und einer empfindlichen Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens führen und sowohl auf eine vertragliche Verpflichtung, als auch auf einen Wettbewerbsverstoß zurückzuführen sein.

Ausgeschiedene Mitarbeiter die mit Hilfe der Kundenlisten ein eigenes Konkurrenzunternehmen gründen, stellen eine erhebliche Gefahr dar, da sie durch die persönliche Bindung oft den direkteren Draht zum Kunden haben. Ob sich ein ausgeschiedener Mitarbeiter einen Wettbewerbsverstoß begeht, oder vertragliche Verpflichtungen missachtet kann in vielen Fällen durch Observationen und gezielte Ermittlungen sowie den Einsatz verdeckter Ermittler festgestellt werden.

Detektive der Detektei Bayerl konnten in den letzten 30 Jahren durch Ermittlungen und Beobachtungen eine Vielzahl von wettbewerbsrechtlichen oder vertraglichen Verstößen aufklären.

Unsere Ermittlungsergebnisse und die gerichtsverwertbaren Beweise sind in vielen Fällen Grundlage für weitere rechtliche Schritte, mit denen Anwälte erfolgreich Schadenersatzansprüche oder Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche sowie Gewinnabschöpfungsansprüche für unsere Kunden gerichtlich durchsetzen.

Wir freuen uns auf ein erstes Gespräch mit Ihnen!

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