Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgearbeitet und herausgegeben vom Zentralverband der Auskunfteien und Detekteien e.V.Berlin, überprüft durch das Bundeskartellamt Gesch. Nr. B 3 – 776000 – A 35/69.
Sorgfaltspflicht
Die Detektei ist verpflichtet, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt auszuführen. Eine weitgehende Haftung wird für die Detektei und ihre Mitarbeiter in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen, insbesondere wird nicht für Entschließungen gehaftet, die auf Grund eines Berichtes der Detektei gefasst werden. Die Art und Weise der Durchführung des erteilten Auftrages bestimmt allein die Detektei nach pflichtgemäßem Ermessen. Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Detektei ist hinsichtlich der Leistung der Detektei-Dienstvertrag.
Berichte
Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich die Detektei mindestens einen Bericht in schriftlicher Form zu erstatten. Alle Berichte der Detektei werden in Wahrnehmung berechtigter Interessen erteilt, sind nur für den Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe eines Berichtes an Dritte. Die Detektei unterliegt der Schweigepflicht.
Interessenwahrung
Im Rahmen eines erteilten Auftrages darf die Detektei niemals gegen die Interessen des Auftraggebers tätig werden. Ergibt sich im Laufe der Durchführung eines Auftrages eine Interessenkollosion, so darf die Detektei unter Hinweis darauf den Auftrag zurückgeben. Der Auftraggeber kann jederzeit, die Detektei nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, kündigen.
Unwahre Angaben des Auftraggebers berechtigen die Detektei zur Kündigung. Bei vorzeitiger Beendigung des Auftragsverhältnisses hat die Detektei Anspruch auf das bis zum Wirksamwerden der Kündigung angelaufene Honorar und auf Erstattung der bis dahin entstandenen Auslagen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Vertrauensschadens bleibt nicht ausgeschlossen.
Vergütung
Die Erledigung des Auftrages kann von einer angemessenen Vorschusszahlung abhängig gemacht werden. Nach Verbrauch des Vorschusses kann die Detektei bis zur neuen Vorschusszahlung unterbrechen. Der Auftraggeber hat bei Zahlungsverzug die banküblichen Zinsen zu entrichten. Er haftet außerdem für alle Kosten, welche durch den Verzug entstehen.
An gesetzlichen Sonn- und Feiertagen, sowie für die Nachtzeit (18:00 Uhr bis 06:00 Uhr) tritt zum Stundenhonorar ein angemessener Zuschlag. Für Auslandsarbeiten bleiben Sonderzuschläge vorbehalten. Es werden jedoch mindestens 10 Stunden berechnet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Tätigkeit der Detektei in gleicher Sache nicht selbst tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen.
Gerichtstermine
Wird die Detektei infolge Ausführung des Auftrages in Prozessen oder sonstigen Verfahren durch Anhörung oder schriftliche Berichterstattung in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitaufwand und die Auslagen gemäß den Sätzen der Detektei zu vergüten.
Vom Gericht für die Inanspruchnahme gezahlte Entschädigungen sind auf die Vergütung der Detektei anzurechnen. Der Auftraggeber versichert mit der Unterzeichnung des Auftrages, dass er keine staatsgefährdenden oder gesetzwidrigen Ziele mit dem Auftrag verfolgt. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Sitz der Detektei.
Exklusivität
Der Auftraggeber verpflichtet sich Einsatzpersonal des Auftragnehmers, weder während noch in einem Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des Auftrages als Arbeitnehmer zu beschäftigen, auch nicht aushilfsweise. Bei Verletzungen gilt eine Vertragsstrafe von € 5.000,00 als vereinbart.