Sorgerecht und Kindesentzug
Die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht (Sorgerecht) eines Elternteils gegenüber Kindern muss genau protokolliert und bewiesen werden. Oft will man aber bei gemeinsamen Sorgerecht auch nur die Gewissheit haben, dass es dem eigenen Kind beim anderen Elternteil gut geht. Manchmal besteht aber auch ein konkreter Verdacht auf Vernachlässigung des Sorgerecht oder sogar Kindesentzug. Um dies zu klären, kommen auch hier unsere Privatdetektive zum Einsatz.
Der Kindesentzug durch ein sorgeberechtigtes Elternteil ist natürlich strafbar, aber im Gegensatz zur Kindesentführung sind die behördlichen Aktivitäten in diesen Fällen oft nicht ausreichend, um den Aufenthaltsort des Kindes festzustellen; vor allem wenn die Spur ins Ausland führt. Gleiches gilt für die Bemühungen im persönlichen Umfeld.
Ohne professionelle Unterstützung durch Experten und entsprechende Netzwerke ins Ausland gelingt es kaum, die Kinder wieder aufzufinden. In den mehr als 25 Jahren unseres Bestehens hat unsere Detektei bereits einige Fälle von Kindesentzug erfolgreich aufgeklärt.