Mitarbeiterüberprüfung und Außendienstüberprüfung

Die Mitarbeiter- oder Außendienstüberprüfung durch den Arbeitgeber erfordert ein hohes Maß an Professionalität und Integrität.

  • Eine Mitarbeiterüberprüfung ist grundsätzlich zulässig wenn ein konkreter Verdacht über eine mögliche missbräuchliche Nutzung von Arbeitszeit und/oder von Maschinen und Gütern bzw. Werkzeugen besteht.

Beispiel:

Ein Außendienstmitarbeiter, der sich seine Arbeitszeit frei einteilen kann, steht im Verdacht, sich durch manipulierte Tätigkeitsberichte und Abrechnungen einen Vorteil zu erschleichen.

Bei konkretem Verdacht dokumentieren wir durch gezielte Observationen während der angeblichen Arbeitszeit die besuchten Kunden, die gefahrenen Kilometer und weitere relevante Informationen wie z.B. Spesen und sonstige Aktivitäten.

Die Differenzen zwischen tatsächlicher Arbeitsleistung und Aufwand und der Abrechnung sind teilweise erstaunlich hoch.

In vielen Fällen, in denen wir tätig wurden, wurden manipulierte Arbeits- und Spesenabrechnungen seitens der Arbeitnehmer vorgelegt. Selbst in Führungspositionen stellen wir immer wieder Arbeits- und Spesenbetrug fest.

Arbeitsgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 7 Ca 10541/09):

„Betrügen Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber bei den Spesen, kann er ihnen fristlos kündigen. Das gilt selbst dann, wenn es sich um einen einmaligen Vorfall und um einen niedrigen Betrag handelt. Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich.“

Wir freuen uns auf ein erstes Gespräch mit Ihnen!

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