Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit / Krankschreibungsbetrug

Unberechtigter Bezug der Lohnfortzahlung, d.h das Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit, ist Missbrauch von Krankenstand und Krankschreibungsbetrug. Es stellt einen Straftatbestand dar und kann strafrechtlich verfolgt werden, sofern der geschädigte Arbeitgeber Strafanzeige erstattet und der Sachverhalt zweifelsfrei, z.B. durch einen Detektiv-Recherche bewiesen werden kann.

Der Beschäftigte täuscht, meist ohne Angabe des Krankheitsgrundes, eine Arbeitsunfähigkeit (Krankenstand) vor und erlangt so nicht nur finanzielle Vorteile sondern gewinnt auch noch zusätzliche Freizeit. Diese Zeit wird oft auch benutzt, um einer Nebentätigkeit oder Schwarzarbeit nachzugehen. Oder die im Krankenstand befindliche Person nutzt die Krankmeldung des Arztes, um mit einer selbstständigen Tätigkeit zusätzliches Geld zu verdienen.

Eine andere Form des Krankschreibungsbetrugs liegt vor, wenn private Dinge erledigt oder Bekannten und Freunden bei diversen Tätigkeiten geholfen wird, ohne dafür Urlaubstage zu nehmen.  Der Schaden trifft vor allem kleine und mittlere Unternehmen besonders hart und ist für die betroffenen Unternehmen meist enorm.

Wir führen europaweit diskret Observationen und Ermittlungen für unsere Mandanten gegen auffällige Mitarbeiter durch und ermitteln deren Tagesablauf. Mit aussagekräftigem Foto- und Bildmaterial sichern wir für den Fall des Missbrauchs der Lohnfortzahlung für Sie gerichtsverwertbare Beweise.

Unsere Detektive stehen auch als Zeugen vor Gericht zur Verfügung. In vielen Fällen erfolgt nach unserer Tätigkeit eine fristlose Kündigung.

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